Der Staat benötigt, um sich am Vermögen seiner Bürger zu beteiligen, auch eine Registrierung, welcher Bürger welche Vermögenswerte in welcher Form hält. Hierzu wurde im Jahr 2019 initiiert ein sogenanntes europäisches Vermögensregister, also europaweit, dessen Zielsetzung war oder ist, die Erfassung von Immobilienvermögen, von Wertpapieren, von Beteiligungen, aber auch von Kunstschätzen wie einem echten Picasso, den der eine oder andere vielleicht haben mag, oder alte Autos, so ein 300.000 Euro Ferrari in der Garage, alles dies zu erfassen und europaweit zentral für jeden europäischen Vermögenswert und jeden europäischen Bürger in ein Register zusammenzuführen. Und so ein Register kann man sich vorstellen bei 350 Millionen Schubladen round about, sprich Bürger, ist ein ziemlich großer Apothekerschrank.
Also muss man diesen Apothekerschrank auch benutzbar machen. Und dazu verwendet man jetzt eine Bürger-ID. In Deutschland wird im Moment dazu benutzt die Steueridentifikationsnummer, elfstellig, jeder hat sie von uns, um die Schubladen zu beschriften.
Und dann steht eben drin die Nummer so und so, so und so, so und so, elfstellig. Da ist jetzt die Information über den Herrn Hans Mayer zum Beispiel drin. Und dann sieht man ja, der hat ein Haus in München und der hat eine Eigentumswohnung in Barcelona und noch irgendwo ein kleines Chalet in Irland und hat ein Ferrari in der Garage stehen, ein schönes Bild an der Wand hängen, ein Miror und das alles wird dort erfasst.
Und um dieses erfassen zu können, ist wichtig, dass man die Bürger dazu bringt, Angaben zu machen. Deshalb werden spezielle Behörden geschaffen, bei denen man sanktioniert natürlich, seine Vermögenswerte angeben und melden muss. Das wird dann abgeglichen mit Zulassungsstellen, Handelsregistern, Gesellschaftsregistern, Grundbuchämtern und so weiter und so fort.
Und dann bekommt man ein ziemlich gutes Bild dessen, was ein Mensch an Vermögen hat oder eben auch nicht hat. Dazu wird erfunden im Moment, anders kann man das nicht nennen, ein sogenanntes Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz. Das heißt, früher war mehr oder weniger das Prinzip, wenn jemand was hatte, dann war es seins, die Vermutung hat dafür gesprochen, es sei denn, es wurde anders interpretiert oder anders nachgewiesen.
Danach ist es aber eher so geplant, dass man sagt, ein Mensch, der einen Vermögenswert hat, der muss diesen Vermögenswert dann bitteschön irgendwie dokumentieren, der muss die Herkunft des Vermögenswertes darlegen. Ansonsten der Staat auf die Idee kommen könnte, zu sagen, ich beschlagnahme diesen Vermögenswert erst mal, wenn unklar ist, woher er stammt und dann unter Umständen ziehe ich ihn auch ein. Also wenn jemand beispielsweise einen Goldbarren von seinem Urgroßvater hat, den er vor 50 Jahren bekommen hat, dann möge er sich schon genau überlegen, wie er die Herkunft dieses Goldbarrens dokumentiert, damit der Staat ihm das dann auch letztendlich abnimmt.
Und was ganz wichtig ist, das Vermögen wird nicht nur zentral erfasst, sondern auch der Zugriff darauf erfolgt dann rein digital von jeder angeschlossenen Stelle, Behörde, Gerichte etc. aus, wo man sagt, ich kann nicht nur sehen, was drin ist, sondern ich kann beispielsweise auch eine Beschlagnahme vornehmen, ich kann einen Arrest eintragen oder ähnliches. Und zwar von jedem europäischen Land aus unter der Kennung, dieses Land, diese Steuernummer gibt diese Schublade und da greife ich jetzt auf diesen Wert zu.
Es ist kein Wunder, dass sich viele Menschen inzwischen Gedanken darüber machen, ob das nicht eine relativ bedrohliche Situation ist, die sich hier aufbaut, in der Kontrolle, Überwachung und letztendlich auch zumindest partiellen Enteignung bzw. Vermögensvergesellschaftung in diesem Land. Vertraue und glaube, es hilft, es heilt die göttliche Kraft!