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Ein Beitrag von Dipl. Ing. Manfred Kanzler

Da stehen sie nun, die drei Windräder. Auf einem Bein und mit drei spindeldürren Armen, 230 Meter hoch und mit 140 Meter Spannweite stehen sie da seit nun mehr als acht Monaten und prägen den östlichen Horizont von Pfaffenhofen. Keine einzige Umdrehung haben sie bisher gemacht. Gut so, damit verursachen sie wenigstens keinen weiteren Schaden. Glaubt man der Bürgerenergiegenossenschaft ( BEG), sind die acht Monate Stillstand kein Versagen bei der Projektierung, sondern dem Ukrainekrieg – also Putin ist schuld – und dem technisch zu schwachen Umspannwerk sowie dem Netzanschluss – also der Netzbetreiber ist schuld – geschuldet. Voller Stolz hat man kürzlich erklärt, dass sich die verzögerte Inbetriebnahme und der daraus resultierende energetische und wirtschaftliche Schaden in einen Gewinn umwandeln wird. Durch erneute Teilnahme an einer Projektausschreibung der Bundesnetzagentur mit höherer Einspeisevergütung und angepassten Korrekturfaktor für windschwache Gebiete, wird der andauernde Stillstand zu Mehreinnahmen in der Größenordnung von etwa 16 Mio € für die BEG führen.

Doch springen wir ein paar Jahre zurück. Bereits 2015 wurde der Planungsverband „Windkraftanlagen Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm“ mit dem Ziel gegründet, durch  Erstellung eines Teilflächennutzungsplanes Gebiete für privilegierte Windkraftanlagen auszuweisen. Die Teilfläche 59 des Plans liegt im Stadtgebiet von Pfaffenhofen und wurde auserkoren für die nächsten Windkraftanlagen. Brisant an der Fläche waren bzw. sind die wahrscheinlichen Brutstätten von Wespenbussard und Uhu. Dem wurde in der Genehmigung von 2020 Rechnung getragen und zum Schutz des Wespenbussards für die ersten drei Jahre ein zeitweises Abschalten in den Sommermonaten vorgeschrieben. Entweder ist der Bussard dann umgezogen oder geschreddert – über den Uhu spricht man einfach nicht mehr.

In der mustergültigen Stadt Pfaffenhofen ließ man sich von Naturschutz und anderen Nebensächlichkeiten – es geht ja schließlich um „grüne Energieversorgung“ und Klimaneutralität – nicht beirren und hat zusammen mit der BEG in 2016 eine musterhafte Werbekampanie pro Windkraftanlagen gestartet. Als Ergebnis konnte man sich im Oktober per Ratsbegehren mit der eindeutigen Mehrheit von 56,9 % der Bürger (bei 59,6 Wahlbetiligung) die Unterstützung für die WKAs sichern. Mit diesem Rückwind wurde der Bebauungsplan „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ im Stadtrat voran getrieben. (In einem Bebauungsplan wird der Rahmen für Bebauung, Erschließung u.v.m. geregelt.) Seitens der BEG wurden die Planungen der Anlagen weiterverfolgt. Natürlich wurden bei den Vorgängen die erforderlichen Ämter des Freistaates CSU eingebunden und vermutlich unter dem „Credo“, dass das Energiekonzept mit Erneuerbaren Energien von Merkels CDU eine herausragende Bedeutung hat, geprüft und genehmigt. 2019 war man dann bei FW-Umweltminister Glauber vorstellig. Letzte Anpassungen in den Planungen wurden gemacht, und am 04.08.2020 hat Landrat Gürtner die Genehmigung erteilt. Im September besuchte Wirtschaftsminister Aiwanger Pfaffenhofen, um von der Gondel des bereits in Betrieb befindlichen Windrades Lustholz voll des Lobes die ersten genehmigten Windräder Bayerns im Jahr 2020 zu „segnen“. Darüber hinaus lobpreiste er, wie Stadt und BEG durch ihr geschicktes Vorgehen die 10H-Regel umgangen und eine Blaupause für künftige Projekte geschaffen haben. Denn der Zweck heiligt die Mittel.

Die Beseitigung der letzte Hindernisse – die Rodung der Bäume – wurden von Landrat und Amt für Forstwirtschaft genehmigt. Gegen den Bescheid des Forstamtes wurde geklagt und auch vor Gericht gewonnen. Aber da der Wald zu diesem Zeitpunkt schon zerstört war, wurde kein Strafmaß festgelegt.

Die von Wirtschaftsminister Aiwanger gelobte Blaupause ist heute nicht mehr notwendig. Das „überragende nationale Interesse“ für erneuerbare Energien wurde vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagen und vom Bundestag beschlossen. Gebündelt im Osterpaket 2022 wurden die erforderlichen Gesetze geschaffen oder angepasst. Der Naturschutz wurde praktisch abgeschafft – so sind jetzt auch Anlagen in Naturschutzgebieten möglich. Den Bürgern (vor Ort) werden Kraft des „überragenden nationalen Interesses“, Windkraftanlagen bzw. erneuerbarer Energien zu erstellen, jedwede Grundlagen für eine faire Diskussion entzogen.

Die dauerhafte Subventionierung der erneuerbaren Energien wurde angehoben.

Liebe Leserinnen und Leser, den wirtschaftlichen Schaden bezahlen wir mit unseren Steuergeldern, die Zerstörung der Natur mit unserer Lebensqualität und Gesundheit.